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11 Punkte die gegen das Bauprojekt sprechen:
- Unzweckmässigkeit der Planung: Das Bauprojekt ist unzweckmässig und damit rechtswidrig, da es die primäre Erschliessungsfunktion des Strassenraums missachtet.
- Massive Reduktion von Parkplätzen: Die geplante Aufhebung von rund zwei Dritteln der öffentlichen Parkplätze ist unzumutbar, da die Auslastung der Parkplätze heute bereits bei über 90% liegt und der Bedarf der Anwohner nicht mehr gedeckt werden kann.
- Fehlende Alternativen für Parkraum: Die Anwohner könnten aufgrund von Stadtbildschutzvorschriften keine privaten Parkplätze auf ihren Grundstücken erstellen und sind daher auf den öffentlichen Parkraum angewiesen.
- Zweckentfremdung des Strassenraums: Der Strassenraum dient primär der Erschliessung und nicht ökologischen Massnahmen. Die Behörden dürften ihn nicht für andere Zwecke umfunktionieren, ohne seine Hauptfunktion zu gewährleisten.
- Negative ökologische Effekte: Die Reduktion der Parkplätze wird den Parksuchverkehr massiv erhöhen, was die von der Behörde beabsichtigten ökologischen Vorteile zunichtemachen wird.
- Zusätzliche Verschattung durch neue Bäume: Die Pflanzung neuer Bäume direkt vor Wohnhäusern führt zu unzumutbarer Verschattung und Beeinträchtigung der Wohnqualität, was auch einem öffentlichen Interesse an ausreichend belichteten Wohnräumen widerspricht.
- Verletzung der Eigentumsgarantie: Sowohl die drastische Reduktion der Parkplätze als auch die zusätzliche Verschattung durch Bäume wird die Gebrauchstauglichkeit und den Wert der Liegenschaften erheblich mindern und somit die Eigentumsgarantie verletzen.
- Fehlende gesetzliche Grundlage: Für eine derart massive Zweckentfremdung des Strassenraums und die damit verbundene Einschränkung der Eigentumsgarantie fehlt eine ausreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.
- Unverhältnismässigkeit der Massnahmen: Die Nachteile für die Anwohner (Parkplatzmangel, Suchverkehr, Wertminderung, Verschattung) sind massiv, während der ökologische Nutzen des Projekts in einem bereits sehr grünen Quartier vollkommen irrelevant und daher unverhältnismässig ist.
- Fehlendes Mitwirkungsverfahren: Die Quartierbevölkerung ist in ihren Belangen besonders betroffen, weshalb gemäss Kantonsverfassung ein Mitwirkungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen, was nicht geschehen ist.
- Zerstörung des historischen, schützenswerten Charakters des Quartiers: Die geplante Neugestaltung der Marschalkenstrasse, Kluserstrasse und Bernerrings zerstört durch willkürlich wirkende, neumodische Baumpflanzungen, sonstige Grünanlagen und andere Massnahmen den ursprünglichen, schützenswerten Charakter der Strassenzüge innerhalb des Gevierts und der bestehenden, stilprägenden Vorgärten der Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gebauten, denkmalgeschützten Liegenschaften.